In der Neufassung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden Erleichterungen für “Geboosterte” eingeführt. Ganz unabhängig vom Sinn dieser Maßnahme ist nicht ganz klar, was der Status “geboostert” eigentlich bedeutet und es ist fatalerweise tatsächlich aktuell unmöglich, diesen durch Vorlage eines digitalen Impfzertifikats zu überprüfen. Die aktuelle Fassung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung […]
Kategorie: IT & Netzwerke
Impfzertifikat
Neulich in der Wirtschaft um’s Eck wurde ich zum wiederholten Mal gebeten, mein Impfzertifikat in der Corona-Warn-App nach unten zu scrollen, sonst könne die beste Bedienung von Welt schließlich nicht lesen, was da stünde. Ich hab’s gemacht, bin ja lieb …